EFFIZIENZ IN DEN ÄMTERN

Die Aufgaben von Land und Gemeinden werden neu geordnet. Die Gemeinden bekommen neue Befugnisse und das nötige Geld dafür. Komplexe Dienstleistungen werden künftig von mehreren Gemeinden gemeinsam angeboten. Das steigert Qualität und Effizienz.

 

Nahe am Bürger sein! (Und an der Bürgerin.) Oft hat man diesen Satz schon gehört, die Praxis sieht jedoch anders aus. Das muss sich ändern. Mit dem Landesgesetz zur „Neuordnung der örtlichen Körperschaften“ ist mir ein wichtiger Schritt in diese Richtung gelungen.

Derzeit hat das Land Befugnisse und bietet öffentliche Dienste an, die auf Ebene der Gemeinden viel effizienter organisiert werden können. Das Gesetz ermöglicht die Übertragung von Aufgaben und Entscheidungsvollmachten vom Land an die Gemeinden und erstmals auch vice versa.

Im Rahmen des Gesetzes ist das bereits geschehen. Erste Befugnisse wurden vom Land an die Gemeinden übertragen, wie beispielsweise die Finanzierung von Bildungsausschüssen und Kindergärten, die Erteilung von Bewilligungen für den Betrieb von Tanzsälen und Vergnügungsstätten sowie die Nachverlegung der Sperrstunde.

Die notwendigen finanziellen Mittel werden den Gemeinden zur Verfügung gestellt. Das Land übernimmt Planung, Koordinierung und Aufsicht.

Dass die Südtiroler Gemeinden immer mehr vom Kirchturmdenken wegkommen, zeigt eine weitere Bestimmung dieses Landesgesetzes: Künftig werden mehrere Gemeinden bestimmte Dienste gemeinsam erbringen. Die Landesregierung legt im Einvernehmen mit dem Rat der Gemeinden die optimalen Einzugsgebiete fest.

Die Gemeinden bewältigen viele komplexe Aufgaben. Vor allem für kleine Gemeinden ist das eine Herausforderung – sowohl organisatorisch als auch finanziell. Gemeinsame Dienstleistungen sichern eine hohe Qualität und die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen und steigern die Effizienz.