LandWirtschaft

Initiativen für eine soziale Landwirtschaft sind zurzeit europaweit im Entstehen. Bauernhöfe übernehmen neue Aufgaben: Sie schaffen Beschäftigung für sozial Benachteiligte und Menschen mit Behinderung und sie kreieren Bildungsangebote.

Das neue Gesetz zur sozialen Landwirtschaft bildet für unsere Bäuerinnen und Bauern eine gute Grundlage für die Arbeit mit Menschen am Bauernhof. Es gibt Angebote in den Bereichen Didaktik, Therapie und Rehabilitation. Gemeinsam werden Tages- und Jahreszeitenrhythmen am Bauernhof erlebt, es wird im Garten oder mit Kühen, Pferden, Hühnern gearbeitet. Ein Umfeld, das die betreuten Menschen dabei unterstützen kann, ihrem Leben eine neue Orientierung zu geben.

Wer schnell hilft, hilft doppelt. Das gilt auch für Förderungen des Landes. Vier Jahre – so lange war die Wartezeit für Fördergesuche noch in der letzten Legislaturperiode. Heute bekommen unsere Bauern die Landesbeiträge zum Großteil innerhalb eines halben Jahres. Zudem ist es gelungen, im Laufe von nur zwei Jahren den Berg an Rückständen bei den Förderungen im Bereich Landwirtschaft von insgesamt 74 Millionen Euro abzubauen.

Waren es in der vergangenen Periode noch 330 Millionen Euro, so belaufen sich die öffentlichen Beiträge für Maßnahmen im ländlichen Entwicklungsprogramm 2014 - 2020 (2. Säule) auf 366 Millionen Euro. Das Programm sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die den ländlichen Raum in seiner Bedeutung für die Landwirtschaft aber auch für als Identität stiftendes Element für unser ganzes Land stärken.

Im Bereich der Betriebsprämien wurde die Fördersumme aus dem EU-Topf sogar verdoppelt: von 100 Millionen Euro in der Programmperiode 2007-2013 auf knapp 200 Millionen für 2014-2020.

Einerseits wurden hierfür in der Berglandwirtschaft die gekoppelten Milch- und Mutterkuhprämien eingeführt und andererseits werden nun sämtliche landwirtschaftliche Flächen zur Berechnung der Ansprüche herangezogen. Vor allem für die traditionelle Weidewirtschaft bedeutet das eine eklatante Verbesserung: Mehr als 4 Millionen Euro zusätzlich fließen pro Jahr auf Südtirols Almen. Doppelter Nutzen: Die Almwirtschaft fördert die Biodiversität und ist zugleich für den Tourismus von großer Bedeutung.

Die Berglandwirtschaft steht im Fokus der Förderungen aus dem Landeshaushalt. Die erschwerten Arbeitsbedingungen für Landwirte am Berg werden mit einem neuen Punktesystem differenziert erfasst und in die Beurteilung der Förderwürdigkeit einbezogen. Wer es besonders schwer hat, soll besondere Unterstützung bekommen.

Das neue Maßnahmenpaket zur Nachhaltigkeit im Pflanzenschutz greift. Der rasche Umstieg auf die neue Sprühtechnik, die gezielter ist und Abdrift vermeidet, ist geglückt: Mehr als 90 % der Bauern haben bereits auf die neuen Sprühgeräte umgestellt.

Auch die Vorschriften im Bereich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln haben sich bewährt. Die 2014 verabschiedeten Landesleitlinien legen verbindliche Abstandsregeln fest und gehen damit weiter als die staatlichen Vorgaben.

Die Südtiroler Landwirtschaft ist führend in der integrierten Produktion, aber auch der Bioanbau spielt in Südtirol eine immer wichtigere Rolle. Deswegen wollen wir bei aller Verschiedenheit der Anbauweisen zusammen schauen und verstärkt in Richtung Nachhaltigkeit gehen.

Ziel des Abkommens ist es, die direkte Abdrift von Flächen der integrierten Produktionsweise auf biologische Flächen zu vermeiden. Getragen wird das Abkommen vom Verband der Vinschgauer Produzenten für Obst und Gemüse VI.P einerseits und den drei Bioverbänden – Bioland Südtirol, Bund Alternativer Anbauer und Arbeitsgemeinschaft für die Biologisch–Dynamische Wirtschaftsweise andererseits.

Mehr als die Hälfte der rund 20.000 land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Südtirols ist kleiner als fünf Hektar, ein Fünftel hat sogar nur bis zu einem Hektar. Im internationalen Vergleich ist unsere Landwirtschaft sehr klein strukturiert und wird auf kleinsten Flächen betrieben.

In Italien gelten für biologisch wirtschaftende Betriebe sehr strenge Grenzwerte. Wenn ein Lebensmittel in Italien als „biologisch produziert“ eingestuft werden soll, zählt einerseits die Wirtschaftsweise; andererseits dürfen die Rückstände von konventionellen Betriebsmitteln aus Abdrift 0,01 Milligramm pro Kilogramm in Bio-Produkte oder biologischen Futtermitteln nicht übersteigen.

Trotz dieser strengen Vorschriften entwickelt sich die Produktion von Biolebensmitteln in Südtirol gut. Allein 2017 wurde die biologisch bewirtschaftete Kernobstfläche um 18 Prozent erweitert. Im Kernobstbereich wurden bereits vor einigen Jahren Maßnahmen gegen die direkte Abdrift gemeinsam mit dem integrierten Obstbau definiert.

Im Bereich Grünland gab es bislang kein entsprechendes Abkommen und es kam immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Betrieben mit biologisch bewirtschafteten Futter-, Gemüse-, oder Kräuteranbauflächen und solchen mit integrierter Bewirtschaftung von Obstanlagen. Auf Grundlage wissenschaftlicher Daten konnten wir auch in diesem Bereich eine Regelung finden.

Das Abkommen ist ein wichtiger Schulterschluss und es zeigt, dass unsere Landwirte sich ihrer Verantwortung bewusst sind und sich den Herausforderungen der Zeit stellen.

Die Bedingungen für die Neubildung von geschlossenen Höfen ohne Wohn- und Wirtschaftsgebäude wurden deutlich verschärft.

Die landwirtschaftlichen Betriebe Südtirols sind großteils klein, sowohl die Höfe in den Berggebieten als auch die Obst- und Weinbaubetriebe in den Talböden. Kurzfristig erscheint die Schaffung neuer geschlossener Höfe ohne Hofstelle als Vorteil; langfristig erweist sie sich aber als Nachteil für die Landwirtschaft in Südtirol insgesamt. Mit dem neuen Gesetz wird einer weiteren Aufsplitterung der ohnehin kleinen landwirtschaftlichen Betriebe entgegengewirkt.

Dort, wo die Notwendigkeit besteht, sollen Hofschließungen ohne bestehende Gebäude nach wie vor zulässig sein, wenn in weiterer Folge Gebäude errichtet werden, um  Landwirtschaft zu betreiben. Es geht aber nicht darum, neue Baurechte zu generieren, noch dazu für Personen, für die die Landwirtschaft, wenn überhaupt, nur eine Nebenrolle spielt.

Ziel des Konzeptes ist es, die Südtiroler Obstproduktion kontinuierlich in Richtung Ökologisierung zu entwickeln. Gleichzeitig werden Bereiche wie Ökonomie und Gesellschaft mit einbezogen. Ein breiter aufgestelltes Qualitätssystem bewertet z.B. ökologische Kennzahlen ebenso wie Kundenzufriedenheit und die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung.

Das neue Konzept wechselt die Perspektive und orientiert sich an Ergebnissen (statt wie bisher an Prozessen). Es sieht eine enge Zusammenarbeit mit den Bauern und Bäuerinnen vor, die durch die Produktion von Nahrungsmitteln ihren Lebensunterhalt sichern müssen.

Biodiversität findet in der Gesellschaft breites Interesse. Schließlich berührt sie uns emotional,  wenn wir z.B. bunte Blumen und Schmetterlinge auf der Wiese und Tiere im Wald sehen.

Für mich bedeutet dieser Ansatz aber auch, öffentliche Gelder effizienter einzusetzen, den Bauern mehr Flexibilität zu gewähren und sie zu motivieren, sich an den Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität zu beteiligen. Zudem ist es eine Investition in Wissen – sowohl zum Vorteil der Biodiversität als auch der Apfelproduktion.

Mit 01. Jänner 2016 trat eine Pflanzregelung der neuen Weinmarktordnung in Kraft, die den Handel und Erwerb von Pflanzrechten untersagt und dem Betriebsinhaber nur mehr die Möglichkeit gibt, die bestehenden noch gültigen Pflanzrechte bis spätestens 2020 in eine Pflanzgenehmigung umzuwandeln.

Diese umgewandelten Pflanzgenehmigungen können bis spätestens 2023 im eigenen Betrieb durch tatsächliche Auspflanzung verwendet werden. Die Pflanzgenehmigung hat grundsätzlich eine Gültigkeit von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Ausstellung.

Die reformierte Weinmarktordnung sieht für Neupflanzungen jährlich maximal 1 % der gesamtstaatlichen Weinbaufläche der EU-Mitgliedstaaten vor. Der Ausweg über die Landesreserve ist nicht mehr möglich, diese ist aufgebraucht und kann nicht mehr erneuert werden.

Es ist uns gelungen, entscheidend auf die staatliche Vergabeform in Rom einzuwirken und den ursprünglichen Plan zu modifizieren: Bei einer gesamtstaatlichen Berechnung der Anbaufläche wäre Südtirol kaum oder nur unterdurchschnittlich berücksichtigt worden.

Die neue Regelung berechnet die Anbaufläche auf regionaler Ebene. Das bedeutet in Südtirol ca. 54 bis 55 ha pro Jahr an möglichen, neuen Rebflächen. Im Schnitt der letzten 10 Jahre wuchs die tatsächliche Südtiroler Rebfläche jährlich maximal um 20 bis 30 ha.

Der Wolf hat sich in den letzten Jahren stark verbreitet und auch Südtirol erreicht. Die Schäden und Risse des letzten Almsommers sprechen für sich: Die Bewirtschaftung unserer Almen ist gefährdet.

Unser Ziel ist es, dort Entnahmen zu ermöglichen, wo der Wolf eine Bedrohung für Mensch und Tier darstellt. Dafür muss sein Schutzstatus gesenkt werden. Mit dem Start einer Petition habe ich versucht der ländlichen Bevölkerung eine Stimme zu verleihen. Rom und Brüssel soll wissen, dass das Großraubwild in Südtirol ein Problem darstellt und auch als solches wahrgenommen wird.

Im Alpenraum habe ich mich bemüht, Allianzen für diese Maßnahme zu bilden und auf staatlicher Ebene machen wir entsprechend Druck. Mit unseren Partnern aus Österreich, Bayern, der Schweiz, den Alpenregionen Frankreichs, den Regionen Aosta, Venetien und der Provinz Trient gilt es, auf europäischer Ebene geschlossen aufzutreten.

Tatsache ist aber auch, dass immer wieder Großraubtiere ihren Weg nach Südtirol finden werden. Daher haben wir uns intensiv mit verschiedensten Herdenschutzmaßnahmen auseinandergesetzt. Im Frühjahr 2018 werden einige vom Land Südtirol geförderte Pilotprojekte starten, unter anderem in Taufers im Münstertal, in Stilfs und Tiers. Außerdem wird am Großraubmonitoring gearbeitet, um möglichst zeitnah reagieren zu können.

Die Vorbereitungen für die nächste Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in der EU haben begonnen. In diesem Rahmen setzen wir uns für eine intensive Zusammenarbeit mit dem Bauernbund und den internationalen Partnern im Alpenraum ein, um eine stärkere Unterstützung und Berücksichtigung der kleinbäuerlichen Betriebe zu erreichen. Es ist wichtig, sowohl auf nationaler Ebene als auch mit den benachbarten Ländern Allianzen zu schmieden und gemeinsam die Interessen der Berggebiete in Rom bzw. Brüssel zu vertreten. Dabei geht es z.B. um Themen wie EU-Förderungen oder Wölfe im landwirtschaftlich oder touristisch genutzten Raum. Nur wenn wir zusammenstehen und gemeinsam auftreten, können wir genügend Druck ausüben und erreichen, dass die besonderen Bedürfnisse der Berggebiete ausreichend berücksichtigt werden.

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ForstWirtschaft

Zu den Aufgaben des Landesforstdienstes in Südtirol gehört es, Sicherungsmaßnahmen für die nachhaltige Bewirtschaftung des ländlichen Raumes durchzuführen. Eine staatliche Gesetzesänderung drohte dies zu kippen.

Mit einer Reorganisation des Landesdomänenbetriebes haben wir sichergestellt, dass auch zukünftig diese Arbeiten schnell und unbürokratisch durchgeführt werden können.

Die landesweite Umsetzung von rund 500 Einzelprojekten jährlich bindet auch die lokale Wirtschaft ein und schafft Arbeitsplätze für 350 bis 400 saisonale Forstarbeiter mit rund 50.000 Arbeitstagen. Der Gesamtwert dieser Arbeiten betrug in den letzten zwei Jahren jeweils rund 13 Millionen Euro.

 

Südtirol ist ein waldreiches Land, Holz ein wichtiger Rohstoff. Nachhaltig erzeugte Holzprodukte können einen positiven Beitrag für Klimaschutz, Ressourcenschonung und Beschäftigung leisten.

Bei öffentlichen Bauten geht das Land mit guten Beispiel voran: Man hat sich verpflichtet, 10% der jährlich geplanten Bauvorhaben des Landes in Holzbauweise umzusetzen.

Außerdem wird ein Anreizsystem für private Bauherren bei Neubauten und Sanierungen in Holzbauweise eingeführt (CO2-Bonus).

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Jagd und Hege

Das Staatsgesetz verbietet die Jagd in allen Naturparks Italiens. Aufgrund der primären Zuständigkeit des Staates für den Umweltbereich hätte Italien dieses Verbot auch in Südtirol jederzeit einfordern können. Dank einer neuen Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut hat Südtirol eine Ausnahmebestimmung erhalten, welche die Jagdausübung in den Naturparks ermöglicht. Eine seit Jahrzehnten bestehende Gesetzeslücke konnte somit erfolgreich geschlossen werden.

Ein nationales Gesetz legt fest, welche Wildarten staatsweit bejagt werden dürfen. Dieser Grundsatz wurde mit einer einzigartigen Ausnahmeregelung für Südtirol erstmals gebrochen: die neue Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut gibt Südtirol die Möglichkeit, auch Wildarten nachhaltig zu bejagen, die in Italien vollkommen geschützt sind. Diese Bestimmung wurde umgehend umgesetzt, und zwar für Murmeltier und Steinbock.

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Südtirols GEMEINDEN

Bis 2008 baute das Finanzierungssystem der Gemeinden auf Verschuldung auf. Bereits in meiner Funktion als Präsident des Gemeindenverbandes habe ich mir ein ambitioniertes Ziel gesetzt: Die Gemeinden Südtirols sollten von den am meisten verschuldeten Gemeinden Italiens zu möglichst schuldenfreien Gemeinden werden.

Gelungen ist das in mehreren Schritten: Anstatt über Bankdarlehen wurden die Investitionen der Gemeinden zunächst über einen Rotationsfonds finanziert. Dieser wurde vom Land Südtirol und von den Gemeinden selbst während eines Fünfjahresprogramms mit jährlich 50 Millionen Euro dotiert.

Der Vorteil: Bankzinsen fielen weg. Die Rückzahlungen gingen in den Rotationsfonds und standen wieder für Investitionen zu Verfügung.

Heute stehen den Gemeinden jährlich ca. 45 Millionen Euro mehr zur Verfügung als 2008. Im gleichen Zeitraum wurden die Restschulden um die Hälfte reduziert – von 1,3 Milliarden Euro auf unter 600 Millionen Euro. Das bedeutet: Die Pro-Kopfverschuldung beträgt im Jahr 2018 nicht einmal mehr 1.000 Euro – im Vergleich zu 2.348,41 Euro im Jahr 2008.

2016 wurde der Rotationsfonds zur Finanzierung der Investitionen unserer Gemeinden abgeschafft und durch Verlustbeiträge ersetzt. Damit reduziert sich die Rückzahlungsquote der Gemeinden noch einmal drastisch.

Zudem erhalten die Gemeinden einen fixierten Anteil als Verlustbeiträge aus dem Investitionsfonds und sie können über dessen Verwendung eigenverantwortlich entscheiden. Die Gemeinden haben zusätzlich die Möglichkeit, ihre Restschulden mit Verwaltungsüberschüssen vorzeitig zu tilgen. Die jährlichen Landesbeiträge an diese Gemeinden zur Rückzahlung ihrer Darlehen sollen sie zukünftig weiter erhalten, wobei sie dadurch in ihrer Bilanzgestaltung beträchtlich mehr Spielraum haben.

Welche Aufgaben übernehmen die Gemeinden, welche das Land? Oder: Wer macht was am besten? Fragen, die das 2017 verabschiedete Landesgesetz über die „Neuordnung der örtlichen Körperschaften” regelt.

Gemeinden übernehmen zukünftig jene Aufgaben, die auf Gemeindeebene effizient organisiert und vor Ort am meisten gebraucht werden. Umgekehrt können aber gewisse Aufgaben von den Gemeinden in die Landesverantwortung verschoben werden.

Außerdem regelt das Landesgesetz die übergemeindliche Zusammenarbeit und das gemeinsame Erbringen von Serviceleistungen. Südtirols Gemeinden sollen zukünftig in Kompetenzeinheiten mit 7.000 - 8.000 Menschen Dienste wie Bauamt, Steueramt oder Buchhaltung gemeinsam abwickeln. Ziel ist es, ein gleichmäßig hohes Qualitätsniveau zu etablieren und die Effizienz dieser Dienste zu steigern.

Das Land übernimmt eine Programmierungs-, Ausrichtungs-, Kontroll- und Koordinierungsfunktion in den übertragenen Bereichen.

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LAIMBURG und  LANDESDOMÄNE

Im Jahr 2016 war es an der Zeit, das Versuchszentrum Laimburg neu auszurichten und fit für die Zukunft zu machen.

Die Aufgabenfelder der Laimburg wurden auf zwei Organisationen aufgeteilt: Die Gutsverwaltung Laimburg wurde in den Landesbetrieb für Forst und Domänenverwaltung eingegliedert, der wiederum zur Agentur Landesdomäne wurde. Damit liegt die aufwändige Flächenverwaltung nun in einer Hand.

Das Versuchszentrums Laimburg erhält mit den neuen Aufgabenfeldern Berglandwirtschaft und Pflanzengesundheit zusätzliche Bedeutung. Mit nunmehr vier Instituten konzentriert sich die Laimburg künftig auf die Kernaufgabe der angewandten Forschung. Die vier Institute sind: das Institut für Obst- und Weinbau, das Institut für Pflanzengesundheit, das Institut für Agrikulturchemie und Lebensmittelqualität und das Institut für Berglandwirtschaft und Lebensmitteltechnologie.

Der neue Stellenplan ermöglichte es, neue Mitarbeiter für die Versuchstätigkeit einzustellen und laufende Projekte fortzuführen. Das bedeutet auch: hoch qualifizierte, zukunftssichere Arbeitsplätze im ländlichen Raum.

Die Agentur Landesdomäne mit ihren fünf Bereichen Verwaltung, Technik und Vermögen, Agrarbetrieb, Gärten von Schloss Trauttmansdorff und Forstbetrieb mit Sägewerk und Forstschule Latemar hat einen Großteil der Verwaltung auch für die Laimburg übernommen. Sie vereint die landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten des Landes unter einem Dach. Die Agentur ist mit 135 Hektar Obstbau, 46 Hektar Weinbau, 15 Hektar Grünland, 18 Hektar Gemüse, der Landesfischzucht und mit 5.900 Hektar Wald der größte Landwirtschaftsbetrieb im Land. Das bedeutet: der größte Bauer im Land sind alle Südtiroler zusammen.

Anja, Dayana, Egon, Martin und Roland arbeiten seit April 2017 im Forstgarten Aicha der Agentur Landesdomäne. Im Rahmen eines Kooperationsprojektes mit der Sozialgenossenschaft Salvia, die die Arbeitseingliederung von leicht beeinträchtigten Menschen fördert, stellen sie unter Anleitung von Gärtner Günther Vieider und seinen Mitarbeitern Insektenhotels und Körbe her und pflegen im Forstgarten einheimische Pflanzen, die an Gemeinden und Privatpersonen für die Anlage von naturnahen Grünflächen verkauft werden. Durch die Umstrukturierung des Landesbetriebes hat sich diese neue Möglichkeit für die Nutzung der landeseigenen Strukturen aufgetan.

Teamwork is best. Kleine Länder tun gut daran, zusammenzuarbeiten – vor allem, wenn es um große Vorhaben geht. In diesem Sinn haben Südtirol, Bayern und Österreich eine Kooperationsvereinbarung für die Bereiche Forschung und Innovation in der Landwirtschaft unterzeichnet.

Gleichzeitig arbeiten wir an einer Allianz der Alpenregionen Italiens. Gemeinsam mit Südtirol sind das Trentino, Aosta, Friaul-Julisch Venetien, Venetien und Ligurien. Ziel ist es, den Erfahrungsaustausch zu fördern und eine Grundlage für die nachhaltige Zukunft der Berggebiete zu schaffen. Die großen Herausforderungen unserer Zeit, wie Klimawandel, Ressourcenschutz oder Erhalt der Kulturlandschaft in den Bergregionen lassen sich nur gemeinsam bewältigen. Ein erster Schritt ist die gemeinsame Forschungslandkarte und die Ausarbeitung von Vorschlägen für Kooperationsprojekte.

Obst und Wein im Einklang mit den Bedürfnissen von Umwelt und Bevölkerung anbauen – so lautet kurz gefasst das Ziel des Innovationspakets für einen nachhaltigen Obst- und Weinbau.

 Die Welt ändert sich: Klimawandel, invasive Schädlinge und neue Anforderungen an den Pflanzenschutz sind aktuelle Herausforderungen im Obst- und Weinbau. Mit der wissenschaftlichen Plattform „Pflanzengesundheit“ schlagen wir ein neues Kapitel auf. Grundlagenforscher der Universität Bozen und Wissenschaftler aus dem Bereich der angewandten Forschung im Versuchszentrums Laimburg arbeiten nun unter einem Dach zusammen. Damit haben wir nicht nur Kräfte effizient gebündelt, sondern mit diesem in Europa einzigartigen Modell Südtirol auch als Forschungsstandort gestärkt.

Die Grundidee ist die Umstrukturierung der Landesfischzucht von der klassischen Fischzucht hin zur ökologischen Besatzfischzucht bzw. zu einem Artenschutzzentrum.

Dabei sind die Aufgaben eines Artenschutzzentrums (Sicherung von Genpools und angewandte Forschung) vorrangig und nicht die Produktion großer Fischmengen.

Die genetische Verbesserung und damit die Steigerung der Qualität der Fischfauna unserer Wasserläufe wird angestrebt. Im Mittelpunkt steht dabei die Marmorierte Forelle.

Neben der Qualitätssicherung bei der Vermehrung von heimischen Arten wurden im Areal des Artenschutzzentrums mehrere Naturteiche angelegt und bestehende Kanäle und Becken naturnahe umgestaltet.

Außerdem dient das Artenschutzzentrum als Anlaufstelle für private Fischzüchter und für die verschiedensten Vereine und Schulen.

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BEVÖLKERUNGSSCHUTZ

Drei Bereiche sind in der neuen Agentur für Bevölkerungsschutz zusammengefasst: die bisherigen Abteilungen Wasserschutzbauten, Brand- und Zivilschutz und die Berufsfeuerwehr Bozen. Der Vorteil: schlanke Strukturen und schnelle Wege - schließlich müssen im Bereich Bevölkerungsschutz Entscheidungen schnell getroffen werden.

Die Agentur für Bevölkerungsschutz hat rund 500 Mitarbeiter und verfügt über ein jährliches Budget von 65 Millionen Euro. Angegliedert ist das freiwillige Rettungswesen, wie die Feuerwehren, die Bergrettungsdienste und die Wasserrettung mit rund 15.000 Freiwilligen.

Die neue einheitliche Notrufzentrale für das Trentino und Südtirol ist eine autonomiepolitische Errungenschaft. Eine Ausnahmeregelung ermöglichte es, in einem Einzugsgebiet mit nur einer Million Einwohnern diesen Dienst selbst aufzubauen und zu organisieren.

Beim Wählen von Notruf 112 werden automatische Lokalisierungsdaten mitgeschickt. So weiß die Notrufzentrale, von welchem Festnetzanschluss der Anruf kommt bzw. in welche Funkzelle das Mobiltelefon eingebucht ist. Der ungefähre Aufenthaltsort ist damit bekannt. Das gilt auch für Notrufe aus den Bergen, was in Notfällen entscheidend sein kann.

Anrufe, die keine Notrufe sind, werden nicht an die operativen Zentralen von Feuerwehr, Rettung, Polizei und Carabinieri weitergeleitet. Somit werden diese Zentralen entlastet und können sich auf ihre Einsätze konzentrieren.

Große Schadensereignisse wie die Erdbeben und Überschwemmungen in Italien in den letzten Jahren haben gezeigt, wie wichtig ehrenamtliche Helfer im Katastrophenfall sind.

Die von Rom in diesem Zusammenhang vorgesehene Reform des Zivilschutzes war mit den Rahmenbedingungen in Südtirol jedoch nicht vereinbar.

Südtirol hat im Sinne des Autonomiestatutes primäre Gesetzgebungsbefugnis in Bereichen des Zivilschutzes, d.h. beim Hochwasserschutz sowie bei der Katastrophenvorbeugung und -bewältigung.

Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Einsatzkräften und die Unterstützung durch das Freiwilligenwesen funktionieren in Südtirol seit vielen Jahren bestens. Die geplanten Reformen hätten dem Staat ein direktes Zugriffsrecht auf Geräte und Personal im Bereich des Bevölkerungsschutzes eingeräumt.

Um die autonomen Zuständigkeiten zu wahren und Südtirols Freiwilligenwesen zu schützen, wurde mit Nachdruck verhandelt. Das Ergebnis ist für unser Land positiv: Die Schutzklausel für Südtirol wird weiter gestärkt. Wenn der Staat Zuständigkeiten ändern oder erweitern will, kann dies nur nach Absprache mit dem Land Südtirol geschehen.

Südtirol hat eine lange Tradition im Management von Naturgefahren. Eine tragende Säule sind dabei die Freiwilligen: 306 freiwillige Feuerwehren, 56 Bergrettungsstellen des gesamtstaatlichen Verbandes und des Alpenvereins Südtirol, der Landesverband der Wasserrettung mit den vier Gruppen in Bozen, Bruneck, Eisacktal und Meran sowie die 37 Sektionen des Weißen und Roten Kreuzes.

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